lehrgangskatalog

Lehrgangskatalog (Stand 07/2009)
Lehrgangskatalog (Stand 07/2009, hohe Auflösung)

lehrgangsangebot2009
Lehrgangsangebot 2010
(Stand 12/2009)

lehrgangsangebot2009
Lehrgangsangebot 2011
(Stand 07/2010)

Lehrgänge - Allgemeine Informationen

Lehrgangskatalog

Eine Übersicht über die an den Staatlichen Feuerwehrschulen angebotenen Lehrgänge mit Angaben zu Teilnehmerkreis, vorausgesetzter Ausbildung, Dauer des Lehrgangs und Ausbildungszielen finden Sie im Lehrgangskatalog.

Lehrgangsangebot

Die Termine der einzelnen Lehrgänge werden jährlich im Lehrgangsangebot bekannt gegeben.

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Teilnahmevoraussetzungen beachten

Die Teilnahmevoraussetzungen (vgl. die jeweilige Lehrgangsart) müssen vor Beginn des jeweiligen Lehrganges erfüllt sein. Werden bei einem Teilnehmer beim Eintreffen in der Feuerwehrschule oder während des Lehrganges Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, muss der Teilnehmer nach Hause geschickt werden. Dies führt oft zu persönlicher Verärgerung. Die Kommandanten und Kreisbrandräte (oder ihre Beauftragten) müssen deswegen sorgfältig auf die Einhaltung der Voraussetzungen achten, da sonst leider wertvolle Ausbildungsplätze ungenutzt bleiben, die von anderen Feuerwehrkameraden dringend benötigt werden. Falls Unklarheiten über die Lehrgangsvoraussetzungen bestehen (z. B. Anerkennung von anderen Ausbildungen), wenden Sie sich bitte an die jeweilige Feuerwehrschule.

Bei verschiedenen Lehrgängen sind mehrere Voraussetzungen zu beachten! Die den einzelnen Lehrgangsarten entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen sind aus dem Lehrgangskatalog ersichtlich.

Anreise

Die Lehrgangsteilnehmer werden gebeten, die Reise so rechtzeitig anzutreten, dass sie nicht vor 8.00 Uhr, aber spätestens bis 9.30 Uhr am ersten Lehrgangstag in der Feuerwehrschule eintreffen. Andere Anreisezeiten sind bei der betreffenden Lehrgangsart angegeben. Die Feuerwehrschule haftet weder für Schäden am eigenen Fahrzeug während der An- und Abreise, noch für Schäden bei abgestelltem Fahrzeug während des Lehrganges. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Eine Anfahrtsskizze finden Sie hier.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Mit der Bahn bis Würzburg Hauptbahnhof, Weiterfahrt mit Straßenbahn Linie 2 (Zellerau), Haltestelle „DJK-Sportzentrum” (ehemals „Schorkstraße”), von dort Ausschilderung „Vogel-Verlag” folgen oder Buslinie 22 „Margetshöchheim” vom Busbahnhof Bussteig 5 bis Haltestelle „Vogel-Verlag”.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung

Für die Dauer des Lehrganges sind allgemein mitzubringen:

  • Persönliche Schutzausrüstung (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk)
  • Wasch- und Putzzeug
  • Hand- und Badetücher
  • Hausschuhe
  • Schreibzeug
  • In Wintermonaten auch warme Unterkleidung und Handschuhe
  • Sportschuhe zur Nutzung von Sportgeräten

Während des Unterrichtes wird keine Uniform getragen.

Soweit weitere Ausstattung notwendig ist, ist dies bei den einzelnen Lehrgangsbeschreibungen angegeben.

Bei bestimmten Lehrgängen kann die Persönliche Schutzausrüstung entfallen (siehe dazu „Mitzubringende Lehrgangsausstattung” bei der jeweiligen Lehrgangsart im Lehrgangskatalog).

Verpflegung und Unterkunft

Während der Dauer des Lehrganges erhält der Teilnehmer freie Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsunterlagen. Die Verpflegung beginnt am ersten Lehrgangstag mit dem Mittagessen.

Den Teilnehmern an dem Lehrgang „Verbandsführer, Besondere Führungsdienstgrade” sowie bei allen Ausbilderlehrgängen wird dringend geraten, wegen der abendlichen Ausarbeitungen an der Schule zu übernachten. Gleiches gilt für die Teilnehmer an den Lehrgängen „Bootsführer” und „Drehleitermaschinist” wegen der Nachtausbildung.

Erstattung der Fahrtkosten

Die Feuerwehrschule erstattet dem Lehrgangsteilnehmer nur die entstandenen Fahrtkosten und bei 14tägigen Lehrgängen auch die Kosten der Zwischenheimfahrt nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. Neben der Bahnfahrt 2. Klasse werden auch notwendige Auslagen für U-, S-Bahn, Omnibus und Straßenbahn ersetzt.

Taxikosten werden nicht erstattet. Entsprechend den staatlichen Bestimmungen über Reisekostenvergütung ist stets die kürzeste Fahrstrecke der Bahn- und Buslinie einzuhalten. Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges oder anderer Verkehrsmittel werden nur die Kosten erstattet, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären.

Verdienstausfall

Bei Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehrschule haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einschl. Nebenleistungen und Zulagen (Art. 9 Abs. 1 BayFwG). Die Erstattungsansprüche der Arbeitgeber gegenüber den Gemeinden/Landkreisen richten sich nach Art. 10 BayFwG. Für Beamte und Richter gilt Art. 9 Abs. 1 entsprechend. Beruflich selbständige Feuerwehrangehörige erhalten nach Maßgabe des Art. 9 Abs. 3 BayFwG in Verbindung mit § 10 AVBayFwG Ersatz für den entstandenen Verdienstausfall.

Angehörige von Werkfeuerwehren

Angehörige von Werk- und Betriebsfeuerwehren erhalten in der Feuerwehrschule Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsunterlagen gegen Berechnung. Verdienstausfall und Reisekosten gehen zu Lasten des Betriebes.