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26.11.2021 Kategorie: Allgemein

ACHTUNG! 2G-Regelung für alle Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an der SFSW

Das derzeitige Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie erforderte gesetzlichen Änderungen (15. BayIfSMV) mit Auswirkungen auf den Lehrgangsbetrieb an den Feuerwehrschulen.

Ab Montag, 29. November 2021 führen die Staatlichen Feuerwehrschulen die 2G-Regelung für alle Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer ein. Das bedeutet, eine Teilnahme an allen Präsenzlehrgängen oder Seminaren ist nur noch mit einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder alternativ mit einer gültigen Genesenenbescheinigung möglich.

Die Nachweise sind - nach Möglichkeit elektronisch - direkt nach Ankunft an der Feuerwehrschule zu erbringen. Zusätzlich findet vor Lehrgangsbeginn eine Eingangstestung (beaufsichtigter Antigen-Selbsttest) statt. Eine Testung vor Anreise ist nicht erforderlich. Unabhängig davon ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen von einer Anreise abzusehen.

Eine Teilnahme am Lehrgang oder Seminar ohne entsprechende Nachweise und zusätzliche negative Eingangstestung ist nicht möglich.

Die genauen Details können Sie den Hinweisen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer entnehmen.