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03.10.2020 Kategorie: Lehrgänge

Angepasste Hinweise für Teilnahme an Brandhausübungsanlagen

Mit Stand 10/2020 wurde auf unserer Homepage ein neues Formular mit neuen Hinweisen zur Teilnahme im Brandübungshaus erstellt. Bitte bei Teilnahme das neue Formular beachten. Folgende wichtige Hinweise wurden ergänzt:
  • Mitzubringende Schutzkleidung mit den Formulierungen der DGUV- Info 205-014 harmonisiert (PSA 12/BBK 2 Brandbekämpfung im Innenangriff) nähere Informationen finden Sie unter: t1p.de/c5p5
  • Auf der Rückseite finden Sie ein angepasstes Formular mit Bestätigung des ordnungsgemäßen Zustands der PSA, den Kontaktdaten des Atemschutzgerätewartes und ein Feld zur Dokumentation der Flaschenfüllungen im Lehrgang.
Das angepasste Dokument finden Sie direkt <link https: t1p.de s37v _blank external-link-new-window internal link in current>hier oder als <link file:24305 _blank download internal link in current>PDF zum direkten runterladen. Mit Einführung der aktuellen Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr (<link https: feuerwehr-lernbar.bayern lexikon f feuerwehr-uvv _blank external-link-new-window internal link in current>Stand 2018.06) haben sich auch neue Bestimmungen für die Atemschutztauglichkeit durch den zuständigen Arzt ergeben. Ein wichtiger Punkt ist der Tag genaue Gültigkeitsablauf zur Tauglichkeitsprüfung – nicht wie früher mit Ablauf des Monats. Nähere Informationen und Änderungen finden Sie hier: t1p.de/rwgb bzw. t1p.de/9slc