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06.04.2021 Kategorie: Lehr- und Lernmittel

Atemschutztauglichkeit - Aus-und Fortbildung mit der feuerwehr-lernbar.bayern

Da aufgrund der Corona- Pandemie auch die Atemschutz- Übungsstrecken ihren Betrieb immer wieder einstellen mussten und müssen, verschieben sich auch die gemäß FwDV 7 notwendigen Belastungsübungen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die bereits im Jahr 2003 getroffene Festlegung für die bayerischen Feuerwehren hin, die besagt, dass der geforderte 12-Monats-Zeitraum als ein Kalenderjahr interpretiert und damit den Feuerwehren ein Organisationsspielraum gegeben wird. Somit genügt es die geforderten Fortbildungen jeweils an einem beliebigen Tag innerhalb eines Kalenderjahres durchzuführen. Eine „tagesgenaue“ Ableistung nach spätestens 12 Monaten ist NICHT notwendig! Weitere Hinweise zu pandemiebedingten Einschränkungen bei der Durchführung von (Belastungs-) Übungen für das Tragen von Atemschutz können den Info-Blättern der KUVB vom 4.02.2021 (DGUV Hinweise für Einsatzkräfte, Nr. 3.2.4,) und vom 14.01.2021 (Pandemiebedingte Einschränkungen im Atemschutz) entnommen werden. Im nachfolgenden Link auf einen Lexikonartikel zu diesem Thema sind weiterführende Links u. a. auf die vollständige FwDV 7, die Erläuterung der Autoren zur FwDV 7 sowie das Innenministeriumsschreiben und den Brandwachtbericht von 2003 zu ergänzenden Festlegungen zur FwDV 7 ebenso wie auf das Merkblatt „Atemschutzgeräteträger“ enthalten. Link zum Lexikonartikel: <link https: t1p.de xpog _blank external-link-new-window internal link in current>Atemschutztauglichkeit