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29.10.2024 Kategorie: Allgemein

Beamte des Feuerwehrdienstes (m/w/d), 2. QE als Lehrkraft an der Staatl. Feuerwehrschule

An der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt

mehrere Stellen für Beamte des Feuerwehrdienstes (m/w/d)
in der 2. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)

als Lehrkräfte zu besetzen.

Wir verstehen uns als Dienstleister und Partner für die Ausbildung von Führungs- und Einsatzkräften der bayerischen Feuerwehren.

 

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  • Vorbereiten und Erteilen von theoretischem und praktischem Unterricht
  • Tätigkeit in einem Fachbereich
  • Überprüfung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten nach Übungen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft
  • Mitwirkung bei der Erstellung, Überarbeitung und Aktualisierung von Merkblättern, Ausbilderleitfäden und anderen Unterlagen

Wir bieten:

  • Besoldung nach dem Bayer. Besoldungsgesetz bis Bes.Gr. A9 mit Zulage
  • Entwicklungsmöglichkeiten sind bei entsprechender Leistung und Befähigung über die Qualifizierung zum Fachlehrer für Brand- und Katastrophenschutz bis Bes.Gr. A11 gegeben
  • Geregelte Arbeitszeiten (40 Stunden pro Woche im Rahmen einer Gleitzeitregelung) sowie eine gute und günstige Verpflegung durch die schuleigene Küche
  • Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie ein gutes Betriebsklima an einer modernen und innovativen Bildungseinrichtung
  • Die feuerwehrtechnischen Bediensteten erhalten die Feuerwehrzulage nach Art. 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayBesG
  • Bei Nachweis von 20 Dienstjahren im Einsatzdienst einer hauptberuflichen Feuerwehr ist die Übernahme der besonderen Altersgrenze nach Art. 132 BayBG möglich

Anforderungsprofil:

Variante 1 – Sie sind bereits Beamter im feuerwehrtechn. Dienst:

  • Abgeschlossene Ausbildung für die 2. Qualifikationsebene des Feuerwehrdienstes (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)
  • Vorzugsweise Führungsausbildung zum Gruppenführer der Berufsfeuerwehr (BIII)
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst

Variante 2 – Sie sind derzeit hauptberuflich im Feuerwehrdienst bei einer Werkfeuerwehr beschäftigt:

  • Vergleichbar BF
  • Nachdem hier viele verschiedene Konstellationen möglich sind, ist in jedem Fall eine individuelle Prüfung der Voraussetzungen für eine Einstellung anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen erforderlich.

Variante 3 – Sie möchten bei uns eine Ausbildung zum Brandmeister (m/w/d) nach der FachV-Fw als Nachwuchslehrkraft absolvieren:

  • Eine für den Feuerwehrdienst geeignete und abgeschlossene Berufsausbildung (inkl. mind. erfolgreicher Mittel- bzw. Hauptschulabschluss oder gleichwertig)
  • Vorzugsweise abgeschlossene Ausbildung zum Handwerks- oder Industriemeister (m/w/d)
  • Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen zur Ausbildung zum Brandmeister (m/w/d), insbes. deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Körpergröße von mind. 165 cm, feuerwehrdiensttauglich (Atemschutztauglichkeit nach G 26.3), Nachweis über das Dt. Sportabzeichen und das Dt. Schwimmabzeichen mind. in Bronze, PKW-Führerschein (Klasse B), Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
  • Erfolgreiche Teilnahme an den Einstellungsprüfungen
  • Sie haben nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet

Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist für uns selbstverständlich. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.

Bewerbungen senden Sie bis spätestens 30.11.2024 ausschließlich per E-Mail unter Nennung des Stichwortes Lehrkraft 2. QE an:

bewerbung@no-spam.sfs-w.bayern.de

Fassen Sie möglichst sämtliche Anlagen in einer Datei (vorzugsweise pdf, maximal 10 MB) zusammen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit der Teilnahme am Vorstellungsgespräch entstehen, insbes. Reisekosten (wie z.B. Fahrtkosten, Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Spesen), Verdienstausfall etc. leider nicht möglich ist.

Hinweise zum Datenschutz (Information nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung) finden Sie auf unserer Homepage: https://www.sfs-w.de/datenschutzerklaerung

Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Kemmer (personalrechtlich), Tel. 0931/380-1377
Herr Bräuer (fachlich, Allgemeines zur Dienststelle), Tel. 0931/4102-1000

 

Folgende Datei können hier direkt heruntergeladen werden:

  • Stellenausschreibung PDF