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­Lehrgänge

Lehrgänge im Detail

Aufbaulehrgang für Luftbeobachter

K32

Ausbildungsdauer:

41 Stunden (5 Tage)

Teilnehmerkreis:

Nur auf besondere Einladung

Sonstige Voraussetzungen:

Die Teilnehmer werden gebeten, die Anreise so rechtzeitig anzutreten, dass Sie am ersten Lehrgangstag nicht vor 8.00 Uhr, aber spätestens bis 9.00 Uhr in der Feuerwehrschule eintreffen.

Für die Dauer des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer einen Overall (Schutzbekleidung) und die für den Lehrgang notwendigen Ausbildungsunterlagen. Schreibmaterial muss selbst gestellt werden.

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung sind von den entsendenden Dienststellen zu tragen. Gleiches gilt für die Abfindung der Teilnehmer mit Reisekosten. Unterkunft und Verpflegung werden von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg kostenlos gestellt, Lehrgangsgebühren fallen nicht an.

Nach Abschluss des Lehrganges erhalten die Lehrgangsteilnehmer eine Vergleichsmitteilung.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll bei bestimmten Großschadenslagen (z. B. Hochwasser und Waldbrände) den Schadensumfang erkunden, beurteilen und Einsatzfahrzeuge aus der Luft führen können. Darüberhinaus soll er in der Lage sein Umweltschäden, z. B. Windbruch, Gewässerverschmutzungen, Schädlingsbefall zu erkennen und zu lokalisieren sowie Beeinträchtigungen des Straßen- und Schienenverkehrs an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:
  • Erfahrungsberichte aus den Regierungsbezirken
    Einsatz, Weiterbildung
    Erwartungen
  • Sprechfunkausbildung
  • Navigation
    Umgang mit ICAO-Karten
    Funknavigation
  • Lagefeststellung
  • Satellitennavigation
  • Flugbetrieb
  • Wetterkunde
  • Technik
    Instrumentenkunde
  • Luftrecht
    Luftraumstruktur
  • Waldbrände
  • Umweltschäden/-belastungen
Vorausgesetzte Ausbildung:
  • Teilnehmer muss flugtauglich sein.
  • Teilnehmer muss einen gültigen ärtzlichen Nachweis nach den Regelungen "LAPL-Medical (Light Aircraft Pilot License) deutsch" vorlegen.
  • Der Teilnehmer soll zwischen den Luftbeobachter-Grundlehrgang (Stufe I) und dem Besuch des Aufbaulehrgangs für Luftbeobachter (Stuffe III) regelmäßig an den Standortschulungen (Stufe II) teilgenommen haben. Außerdem soll zwischen  dem Luftbeobachter-Grundlehrgang und dem Aufbaulehrgang für Luftbeobachter eine Zeitabstand von 4 Jahren liegen.
Kursnummer Datum
01 04 K32 001 24 22.07 - 26.07.2024