5 Tage
Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen.
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Der Teilnehmer wird in die Aufgaben und Befugnisse eines Örtlichen Einsatzleiters nach Art. 15 BayKSG eingewiesen und in der Rolle trainiert.
Profil des ÖEL, Rechtliche Grundlagen BayKSG und weitere Vorschriften, Zusammenarbeit mit anderen BOS, ILS, Anforderungswege, Aufgaben des ÖEL, Aufbau, Organisation und Arbeitsweise in einer ÖEL, Einsatz des ÖEL - Erkundung und Übernahme, Human-Factors - Zusammenarbeit unter psychischer Belastung, Fehlerkultur, Aufbau, Aufgaben und Ansprechpartner FüGK, Abstimmung mit Landratsamt und Gemeinde, Arbeiten in einer ÖEL, Zusammenarbeit in einer ÖEL bei koordinierungsbedürftigen Ereignissen mit UG-ÖEL, Führungsunterstützung und Fach-/Verbindungskräften, Pressarbeit, schriftliche Prüfung
Gemäß IMS ID4-2255.352-5 vom 19.08.16
Ausbildung zum Verbandsführer (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)
Einführung in die Stabsarbeit (nach den Ausbildungsvorschriften der Einsatz- oder Hilfsorgangisation, der der Teilnehmer angehört)
Beginn am ersten Lehrgangstag um 08:00 Uhr