Lehrgänge im Detail
Grundlehrgang für Luftbeobachter
K31
Ausbildungsdauer:
41 Stunden (5 Tage) Stunden
Teilnehmerkreis:
- Teilnehmer soll im öffentlichen Dienst (Beamter, Bediensteter) beschäftigt sein
(s. Schreiben StMI vom 24.01.1992). - Höchstalter bei Lehrgangsbeginn 50 Jahre (Festlegung Bespr. im StMI, 01/2003).
- Teilnehmer muss flugtauglich sein.
- Teilnehmer muss einen gültigen ärztlichen Nachweis nach den Regelungen
"LAPL_Medical (Light Aircraft Pilot License) deutsch" vorlegen. - Teilnehmer muss die elektronische Lernanwendung (ELA, Digitalfunk
Modul A und B erfolgreich absolviert haben. Der erfolgreiche Abschluss ist nachzuweisen.
Nur auf besondere Einladung.
Sonstige Voraussetzungen:
Sprechfunkzeugnis BOS gewünscht
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
Keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich
Ausbildungsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll
- den Schadensumfang bei Hochwasser und Waldbränden erkunden, beurteilen und
mittels Funk oder Meldeskizze an die Einsatzleitung weiterleiten können - grobe Umweltbelastungen (z. B. Öl bei Hochwasser, Waldschäden)
erkennen können - Einsatzfahrzeuge aus der Luft führen können
- als Führungsgehilfe der Einsatzleitung tätig sein können
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Aufgaben der Luftrettungsstaffel Bayern
- Luftbeobachtung im Katastrophenschutz
- Kartenkunde
- Technik
- Aerodynamik
- Instrumentenkunde
- Navigation
- Sprechfunkeinweisung
- Flugausbildung
- Fahrzeugkunde
- Taktische Zeichen
- Luftrecht
- Wetterkunde
- Waldbrände
- Umweltschäden/-belastungen
Kursnummer | Datum |
---|---|
01 04 K31 001 19 | 01.07 - 05.07.2019 |
01 04 K31 002 19 | 29.07 - 02.08.2019 |