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­Lehrgänge

Lehrgänge im Detail

Bootsführer

C21

Ausbildungsdauer:

45 Stunden (5 Tage)

Teilnehmerkreis:

Angehörige von Feuerwehren mit motorgetriebenem Boot

Sonstige Voraussetzungen:

Freischwimmer, ein ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung ist vorzulegen, Ausbildung in erster Hilfe

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer

Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll motorbetriebene Boote der Feuerwehr sicher führen können.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:
  • Aufgaben der Feuerwehr
  • Rechtsgrundlagen
  • Gewässerkunde und Fahrtechnik
  • Allgemeine Schiffskunde
  • Dienstanweisungen für den Bootsführerdienst
  • Motorkunde
  • Knoten und Stiche
  • Bestückung der Feuerwehrboote
  • Wassern von Feuerwehrbooten
  • Fahrtechnik
  • Ölwehr auf Gewässer
  • Nachtausbildung
Vorausgesetzte Ausbildung:

Truppmann,
Sprechfunker

Hinweis:

Ein Passbild für den Bootsführerschein ist mitzubringen

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unter Hinweise für Lehrgangsteilnehmer "Besonderer Hinweis für Bootsführer-Lehrgang" t1p.de/ozpdn

Kursnummer Datum
01 04 C21 004 23 12.06 - 16.06.2023
01 04 C21 005 23 19.06 - 23.06.2023
01 04 C21 006 23 11.09 - 15.09.2023
01 04 C21 007 23 18.09 - 22.09.2023
Weitere Termine finden Sie auch in der: