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Personen, die von der Katastrophenschutzbehörde vorab als Örtlicher Einsatzleiter benannt werden sollen
Siehe Hinweise für Lehrgangsteilnehmer
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Aufgaben eines nach Art. 6 BayKSG bestellten Örtlichen Einsatzleiters im Katastrophenfall wahrnehmen können.
Zusammenarbeit im KatS - ÖEL und SanEL, Dienstanweisung für FüGK und ÖEL, Hilfeleistungskontingente, länderübergreifende Zusammenarbeit im KatS, Beispiele aus der Praxis eines ÖEL, PSNV, Einsatzplanung im Kontext von Unwetterkatastrophen - Prognosen, Strategie, Entscheidungsfindung, Planübungen zum Führungsvorgang auf Ebene des ÖEL, Stabsrahmenübungen zur Arbeit in einer ÖEL mit Führungsunterstützung, Stabsfunktionen und Verbindungskräfte, Fachberater, praktische Prüfung
Erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang für Örtliche Einsatzleiter
Beginn am ersten Lehrgangstag um 8.00 Uhr