20 Stunden (3 Tage)
Die mit der Alarmierungsplanung beauftragten Personen aus Reihen des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sowie der Kreisverwaltungsbehörden (z. B. Geschäftsführer des ZRF, Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz der KVB, EDV-Fachberater der Kreisbrandinspektionen, besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr, Einsatzleiter Rettungsdienst, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst)
Keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich
Die Teilnehmer sind anschließend in der Lage, die Alarmierungsplanung für ihren Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich durchzuführen.