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Projektgruppe Feuerwehrdienst-Vorschriften

Historie

Entwicklung der Feuerwehr-Dienstvorschriften

Von 1939 bis 1945 waren wesentliche Teile der Feuerwehrausbildung reichseinheitlich geregelt (PDV 23). Nach dem Krieg wurden in den Bundesländern verschiedene Ausbildungs- oder Übungsvorschriften für den Löscheinsatz verwendet.

 

1967 gab das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz die Luftschutzhilfsdienst-Vorschrift LSHD-DV 111 „Ausbildungsvorschrift für die Feuerwehrbereitschaft“ heraus. Mit Auflösung des LSHD war somit diese Vorschrift hinfällig.

 

Seit 1966 wurde im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) und in der Arbeitsge-meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) die Forderung nach Ein-führung bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschriften lauter. Diese Situation veranlasste die Arbeitsgemeinschaft der Landesdienststellen für den Feuerschutz in den Bundesländern (AGF) (später Unterausschuss Feuerwehrangelegenheiten des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz, heute Ausschuss Feuerwehr-angelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung AFKzV des AK V) diese Bestrebungen zu koordinieren. Es wurde ein Arbeitskreis Ausbildung gegründet, in dem


               -  die Arbeitsgemeinschaft der Landesdienststellen für den Feuerschutz 
                  in den Bundesländern (AGF),
               - der Deutsche Feuerwehrverband (DFV),
               - die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF),
               - der Werkfeuerwehrverband (WFV),
               - die Feuerwehrschulen,
               - die Gemeinde-Unfallversicherer (BAGUV),
               - das Bundesamt für Zivilschutz (BZS),      
               - die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verehr (ÖTV) und
               - der Deutsche Beamtenbund (DBB)


zusammen arbeiteten.

 

Am 4. und 5. Mai 1971 trat dieser Arbeitskreis erstmals in Kassel zusammen. Die Leitung übernahm Regierungsbranddirektor Dipl.-Ing Müller (MdI Schleswig-Holstein).

 

Im Arbeitsprogramm wurde festgelegt, dass die zu erarbeitenden Vorschriften sich nur auf solche Festlegungen zu beschränken, die für einen geordneten Einsatz unbedingt erforderlich sind. Auf formale Festlegungen im Sinne von Schulübungen wurde verzichtet. Deshalb hat man die bisherigen Bezeichnungen Übungsordnung oder Ausbildungsvorschrift nicht mehr verwendet und den übergeordneten Begriff Feuerwehr-Dienstvorschrift gewählt.

 

Vordringlich wurde vom Arbeitskreis die Ausarbeitung einer Vorschrift für Die Gruppe im Löscheinsatz angesehen. Vorbild war die Polizeidienstvorschrift PDV 23 – I. Teil, Abschnitt B. Später wurden die „Die Staffel im Löscheinsatz“ und „Der Zug im Löscheinsatz“ erarbeitet.

 

Nach Dipl.-Ing. Müller übernahmen der Leiter der Landesfeuerwehrschule Hamburg Dipl.-Ing. Ralf-Lutz Glor und anschließend der Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Dipl.-Ing. Hermann Schröder die Leitung der umbenannten Arbeitsgruppe Feuerwehrausbildung AGFwAusb. Wesentlicher Gestalter der neuen Führungsausbildung war der Leiter der Feuerwehrschule München, Dipl.-Ing. Heinrich Schläfer, der den Regelkreis im Taktikschema einführte.

 

Auf Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz sollten ein Drittel der Länder-Arbeitsgruppen eingespart werden; leider gehörte die AGFwAusb dazu. Nach der 85. Sitzung am 22. und 23. Februar 1999 wurde sie aufgelöst. Die Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden weder weiter aktualisiert  noch neu erarbeitet. Der damalige Vorsitzende des AFKzV, Ministerialdirigent Belitz (IM Rheinland-Pfalz) suchte eine Möglichkeit, die Tätigkeit der AGFwAusb in anderer Form fortzusetzen.

 

Der AFKzV hat in seiner Sitzung am 16. und 17. Februar 2000 eine „Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften“ eingesetzt, die auch vom AK V genehmigt wurde. Der „Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften“ gehörten sieben Leiter von Landesfeuerwehrschulen an, die den Leiter der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg Dipl.-Ing. Lutz Rieck zum Vorsitzenden wählten. Die nicht in der Projektgruppe beteiligten Landesfeuerwehrschulen wurden anlässlich einer Tagung über den Stand der Ausarbeitungen informiert. Leider übernahmen nicht alle Bundesländer die gemeinsam ausgearbeiteten Feuerwehr-Dienstvorschriften oder fügten landesspezifische Regelungen ein.

 

2006 übernahm der Direktor des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, Dr. Gisbert Rodewald, die Leitung der „Projektgruppe“. Jetzt wurden die früheren Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 3, 4, 5 und 13 zusammengefasst zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“.

 

2012 wurde der Vorsitz der Projektgruppe an den Leiter der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Dr. Roland Demke übertragen.