Damit endet der neue Rettungsgassenspot, den Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann in München vorgestellt hat. Kinder des Kindergartens 'Maria Ward' aus Pfarrkirchen erklären darin auf witzige Art und Weise, wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist.
"Damit wollen wir die Rettungsgasse besser in den Köpfen der Autofahrer verankern", erläuterte Herrmann. "Eins links, zwei rechts: Die Rettungsgasse ist kinderleicht!"
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Außer auf der Seite des Innenministeriums ist das neue Video im Bayernkanal auf Youtube und in Sozialen Netzwerken abrufbar, zum Beispiel auf der Facebook-Fanseite 'Unser Bayern' der Staatsregierung und dem Facebook-Auftritt der Münchner Polizei. "Zeigen Sie den Spot Verwandten, Freunden und Bekannten und posten Sie ihn auf Sozialen Netzwerken", rief Herrmann auf. "Vielleicht rettet die Rettungsgasse Ihnen einmal Ihr Leben."
Rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden!
Wie der Verkehrsminister betonte, ist das Thema 'Rettungsgasse' zur Ferienzeit besonders aktuell, da gerade auf den Autobahnen häufig längere Staus drohen. "Leider denken Autofahrer oft nicht daran, rechtzeitig eine Rettungsgasse zu bilden", beklagte Herrmann. "Das kann zu unnötigen Verzögerungen bei der Versorgung der Verletzten und der Räumung der Unfallstelle führen."
Rettungsgasse hilft Leben retten!
"Jeder soll wissen: Die Rettungsgasse hilft Leben retten".
Die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse ist in Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Darin heißt es: Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. "Eindeutig zu spät ist es, wenn der Verkehr schon steht. Dann sind die Abstände zum Vordermann häufig zu gering, um noch zu rangieren.
Zu den Hilfsdiensten gehören auch Fahrzeuge mit gelbem Rundumleuchten, wie unter anderem Abschleppfahrzeuge. Zudem muss die Rettungsgasse laut Herrmann ausreichend breit sein, damit auch schweres Gerät wie Autokräne an die Unfallstelle gelangen können.
Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss frei bleiben.

