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­Lehrgänge

Anmeldekette - Wer meldet mich an?

  • Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren - Anmeldung durch Kommandant - Zustimmung KBR/SBR - Zustimmung der Gemeinde - Zustimmung und Meldung an SFS-W durch Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

  • Berufsfeuerwehren - Anmeldung durch Leiter der Berufsfeuerwehr – Zustimmung und Meldung an SFS-W durch zuständige Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

  •  Werkfeuerwehren - Anmeldung durch Betrieb – Zustimmung KBR/SBR- Zustimmung und Meldung an SFS-W durch zuständige Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

  • Bei Lehrgängen für „Verbandsführer / Besondere Führungsdienstgrade” – Anmeldung durch Landratsämter oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte - Zustimmung KBR/SBR – Zustimmung und Meldung an SFS-R durch zuständige Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

  • Bei Lehrgänge im Katastrophenschutzbereich – Anmeldung durch Landratsämter oder Stadtverwaltungen kreisfreier Städte - Zustimmung KBR/SBR – Zustimmung und Meldung an SFS-G durch zuständige Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

Lehrgangskosten

  •  Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren: Für die Lehrgänge werden den Gemeinden keine Gebühren berechnet.
  •          Werkfeuerwehren: Für Angehörige von Werkfeuerwehren werden Lehrgangsgebühren berechnet.

Ermittlung / Verteilung Lehrgangsplätze

  • Ausgehend von den Bedarfsmeldungen der KBR/SBR weisen die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.
  •         Die KBR/SBR verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.

Anmeldeverfahren - Wie melde ich mich an?

  •            Ausfüllen des Formblattes, erhältlich bei KBR/SBR
  •          spätestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn

Die Anmeldung läuft i.d.R. über das Bildungsmanagementsystem (BMS).

Bitte geben Sie daher unbedingt die E-Mail-Adresse des Teilnehmers bei der Anmeldung an.

 

  •  Sobald Sie für einen Lehrgang angemeldet, im System angelegt und alle nötigen Zustimmungen der Anmeldekette bestätigt wurden, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail vom Absender „noreply@bayern.de, welche Sie innerhalb der angegebenen Frist durch Aufrufen des enthaltenen Links bestätigen müssen.
  •            Erst nach Bestätigung erhalten Sie ebenfalls per automatisch generierter E-Mail die Bestätigung Ihrer Lehrgangsanmeldung, in welcher auf eine dritte E-Mail mit Bestätigung des Lehrgangstermins bei Erreichung der Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
  •            Bitte beachten Sie hier, dass diese dritte E-Mail noch nicht bei allen Anmeldungen funktioniert. Mit Erhalt der Einladung, sind Sie bereits bei uns gemeldet. Sollte ein Kurs dennoch ausfallen, werden wir dies rechtzeitig bekannt geben.
  •            Sollte Ihre Regierung noch nicht mit BMS arbeiten, erhalten Sie etwa sechs Wochen vor Lehrgansbeginn von Ihrer Regierung, Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz eine postalische Einladung mit Rückantwortschreiben, welches Sie umgehend zurücksenden müssen. Hier bestätigen Sie Ihre Teilnahme zum vorgesehenen Termin, oder geben an, dass Sie aus zwingenden Gründen nicht teilnehmen können. Geht die Rückantwort nicht spätestens innerhalb einer Woche ein, ist die Einladung ungültig und der Lehrgangsplatz wird anderweitig vergeben. Eine weitere Bestätigung ist nicht vorgesehen.

Anmeldung zur Nutzung der Familienzimmer

Durch die Einrichtung unserer Familienzimmer besteht die Möglichkeit, die Familie für die Zeit der Lehrgangsdauer in unseren Räumlichkeiten unterzubringen.

Zur familienfreundlichen Unterbringung stehen zwei Wohneinheiten für bis zu vier Personen zur Verfügung, ebenso ein Gemeinschaftsraum und eine Wohnküche.

Die Verpflegung kann bei Bedarf über die Mensa angemeldet werden, Kosten hierfür richten sich nach den jeweils geltenden Nutzungsentgeltregelungen.

Bei Interesse für unser Angebot setzen Sie sich bitte nach Kursbestätigung direkt mit unserem Lehrgangsbüro in Verbindung. Sie erreichen uns unter 0931 4102-0 oder unter Poststelle@no-spam.sfs-w.bayern.de