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Mitglieder der FüGK, ÖEL, FwEL, Sanel, Sonstige
An der Kreisverwaltungsbehörde in den vorgesehenen Führungsräumen der FüGK. Geeigneter Raum für die Übungsleitung mit vorübergehend ergänzender Ausstattung gem. Übungsanweisung (z.B. Großer Sitzungssaal). Örtliche Einsatzleitung, SanEL, Feuerwehreinsatzleitung/in auf Räumlichkeiten / Stellplätzen in der Nähe zur KVB (Funkreichweite DMO). erforderliches Personal für den Leistungs- und Schiedsrichterdienst wird schwerpunktmäßig durch die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried gestellt und muss durch die Katastrophenschutzbehörde gem. Übungsanweisung verstärkt werden.
Für den Einsatzfall vorgesehene Ausstattung und Ausrüstung der Einsatzstäbe, sowie der Verbindungspersonen und Fachberater
Überprüfung zur ggf erforderlichen Anpassung von Führungsorganisation, Führungsvorgang und Führungsmittel der Katastrophenschutzbehörde bei Großschadenslagen und Katastrophen mit Schwerpunkt FüGK, Örtlicher Einsatzleitung, Sanitätseinsatzleitung und Feuerwehreinsatzleitung.
Durchführung einer Stabrahmenübung, die auf die Belange, Ausstattung und Organisation der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde ausgerichtet ist. Überprüfung der Regelungen eines externen Notfallplans gem. Art. 3 a BayKSG (soweit Gegenstadt der Stabsrahmenübung). Ggf. Durchführung einer Übungs-Pressekonferenz mit Auszeichnung zur internen Analyse der Krisenkommunikation. Im Anschluss zusammenfassendes Feedback an die Übungsteilnehmer zu den beobachteten Abläufen der übenden Stäbe
jeweiligen fachdienstlichten Vorausstetzungen (s.o.)
Eintreffen des Ausbildungsteams der SFS-G am Vortag der Stabsrahmenübung (ca. 14:00) zum Aufbau und Test der Übungsleitung. Sollen bei dieser Stabsrahmenübung die Regelungen eines externen Notfallsplans gem. Art. 3 a BayKSG überprüft werden, ist ca. vier Monate vorher eine Planbesprechung (S-NP) durchzuführen, damit ggf. der externe Notfallplan bis zur Stabsrahmenübun (S-ÜB) angepasst werden kann.